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Hinweise der KVN zur Ausfüllung von PT-Rezepten

Insbesondere bei der Spezifizierung der Wärmetherapie bitten wir unsere Ärzte darum, genau aufzuschreiben, welche Wärmeart abgegeben werden soll.

Auch bei der Verordnung von KGN bitten wir um Beachtung der folgenden Hinweise.

Die Bezeichnung KGN ist offiziell in den Heilmittel-Richtlinien nicht vorgesehen. Die AOK hat in der Vergangenheit lt. ihrer Aussage die Ärzte darüber informiert. In der Zukunft ist eine Spezifizierung der Leistung hinsichtlich KG oder KG-ZNS vorzunehmen.

Stellt ein Vertragsarzt weiterhin Verordnungen mit der Bezeichnung KGN aus, wird die AOK Niedersachsen diese Leistung nur noch in Höhe der allgemeinen Krankengymnastik (X0501) vergüten, unabhängig davon, ob der Leistungserbringer allgemeine Krankengymnastik oder eine Zertifikatsleistung abgegeben hat.

Wir verweisen hier auch auf ein Rundschreiben der Kassenärztlichen Vereinigung aus Niedersachsen von März 2007.

Hier hat die KVN eine Ausfüllhilfe für Ärzte bei der Verordnung von Physiotherapie herausgegeben.

Die veröffentlichen wir an dieser Stelle, auch wenn wir nicht jede Kleinigkeit wirklich teilen.

Quelle: KV Niedersachsen

 

 

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