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ZVK rüstet auf - der Zukunfts-Euro macht’s möglich

Kompetenzzentren nehmen Arbeit auf
ZVK rüstet auf – der Zukunfts-Euro macht’s möglich

Sehr sachlich, sehr überlegt, weil sehr gut vorbereitet, hat der Verbandstag die Einrichtung von 4 ZVK-Kompetenzzentren zur Weiterentwicklung der Physiotherapie beschlossen:

  • Kompetenzzentrum Wissenschaft/Forschung/Aus-, Fort-, Weiterbildung
  • Kompetenzzentrum Marketing/Öffentlichkeitsarbeit
  • Kompetenzzentrum SGB
  • Kompetenzzentrum Recht/Steuern/Wirtschaftlichkeit

2009/2010 werden die Weichen für die nächste Legislaturperiode gestellt. Egal, welche Koalition die nächste Bundesregierung stellt, der Heilmittelbereich muss die Chancen, die der Gesetzgeber ihm mit Modellvorhaben nach § 63 Abs. 3 b Satz 2 SGB V und Schiedsverfahren nach § 125 Abs. 2 SGB V bietet, mutig nutzen, um die Weiterentwicklung der Physiotherapie voranzutreiben.

Im Übrigen müssen wir darauf drängen, dass das BMG spätestens Anfang 2010 mit der Arbeit an einem Berufsausübungsgesetz für die Heilmittelberufe beginnt. Das Heilpraktikergesetz von 1939 (!) als Trennwand zwischen ärztlichen und nicht ärztlichen Therapieberufen hat mehr Löcher als ein Schweizer Käse und gibt rechtliche Antworten, nach denen kaum einer noch fragt. Die Lebenswirklichkeit hat sich schlicht verändert. Wenn Ärzte überhaupt einmal Halbgötter in Weiß waren, so sind sie heute (auch) Kaufleute – und Physiotherapeuten sind keine Heilhilfsberufe mehr, sondern hochqualifizierte Partner des Arztes mit ganz eigenem und unverzichtbarem therapeutischen Sachverstand. Wo die therapeutische Trennlinie zwischen beiden Berufen verläuft, muss neu definiert werden. Dies ist nicht nur der zentrale Auftrag an die Politik, der aus dem Gutachten des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen aus 2007 hervorgeht, sondern auch die Forderung der Berufsverbände, mit dem ZVK an der Spitze.

Die Arbeit der Kompetenzzentren wird daher auf folgenden Schwerpunkten liegen:

  • Das Kompetenzzentrum „Wissenschaft/Forschung/Aus-, Fort-, Weiterbildung“ arbeitet an neuen Curricula für die grundständige Ausbildung an Fachhochschulen und liefert damit zugleich einen wichtigen Beitrag zur Anpassung der bestehenden Curricula an den Berufsfachschulen an die gesundheitspolitischen Entwicklungen. Basis hierfür – und ebenso für die Modellvorhaben nach § 63 Abs. 3 SGB V – sind evidenzbasierte neue Versorgungsmodelle, die auf der Basis neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse zeigen, wie Patienten schnell und wirtschaftlich geholfen werden kann (Rückenschmerz, Schlaganfall usw.).
  • Das Kompetenzzentrum „Marketing/Öffentlichkeitsarbeit hat eine zentrale Aufgabe: Nämlich den Berufsstand als modernen, wissenschaftlich ausgebildeten und leistungsorientierten, dem Wohle der Patienten unmittelbar verpflichteten Kreis von Therapeuten mit ganz unterschiedlichen therapeutischen Schwerpunkten ins Bewusstsein der Medien, der Politik, aber auch unserer Vertragspartner, nämlich der Krankenkassen, zu rücken.

    Dabei geht es ebenso um die „Kolonisation nach innen“: Die 33.000 physiotherapeutischen Praxen, die vielen tausend Kollegen in den stationären Einrichtungen – sie alle müssen in unserer Öffentlichkeitsarbeit ein Gesicht bekommen. Jeder muss wissen, dass auch der höchstqualifizierte Arzt in unserem Therapiesegment nur erfolgreich sein kann, wenn unsere Kolleginnen und Kollegen mit ihrer ganz eigenständigen Leistung mitwirken. Die Leistungen beider Berufsgruppen sind gleichermaßen unverzichtbar, beide Berufe sind aufeinander angewiesen.

    Eins darf dabei nicht vergessen werden: Wenn wir den Blick in die Zukunft wenden und über das Berufsbild 2015 oder 2020 sprechen, dann wissen wir, dass eine solche Diskussion auch Ängste weckt, nämlich bei den Kollegen, die heute erfolgreich praktizieren und die Sorge haben, eines Tages von akademisch ausgebildeten Kolleginnen und Kollegen überrollt zu werden. Dass dies niemals sein darf und niemals sein wird, dafür leistet das Kompetenzzentrum Marketing/Öffentlichkeitsarbeit seinen Beitrag.
  • Auf dem Weg in die Zukunft spielt das Kompetenzzentrum „SGB“ eine ebenso wichtige Rolle. Es begleitet die ambulant und stationär tätigen Berufsangehörigen in den täglichen Auseinandersetzungen vor allem mit den Aufsichtsbehörden und Krankenkassen und schützt – unterstützt vom Kompetenzzentrum „Recht, Steuern, Wirtschaftlichkeit“ – vor Übergriffen. Zentrale Aufgabe ist – gerade um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden – die Verhandlung der Rahmen- und Gebührenvereinbarungen auf Bundes- und Landesebene und der Einstieg in die Schiedsverfahren nach § 125 Abs. 2 SGB V, auf die wir große Hoffnungen setzen.

Zwar sind diese Kompetenzzentren organisatorisch an die Verbandszentrale in Köln angedockt; Träger der Kompetenzzentren sind aber Bundesverband und Landesverbände gemeinsam. Ausdruck findet dies darin, dass je 2 Vertreter der Landesverbände, die vom Gesamtvorstand bestimmt werden, die Arbeit der Kompetenzzentren kontinuierlich begleiten. Die Anforderungen an einen Berufsverband wie dem ZVK sind groß. Doppelarbeit und Doppelzuständigkeiten zwischen Landesverbänden und ZVK-Bund kann sich der Verband nicht leisten. Für unsere Mitglieder vor Ort, für alle, die sich berufspolitisch engagieren, zählt allein der Erfolg.

Ein Weiteres: Das Kommunikations- und Informationszentrum (KIZ), das der ZVK als Internetplattform aufbaut, um unser Expertenwissen jederzeit für die Landesverbände verfügbar und abrufbar zu speichern, wird aus den Kompetenzzentren „gefüttert“. Auch die täglichen Rechts- und Verfahrensfragen zu typischen Sachverhalten werden mit Standardantworten, Erläuterungen, Musterbriefen, Urteilstexten usw. hinterlegt, um so die Arbeit in den Landesverbänden zu erleichtern und zu professionalisieren. In der Stufe II – nach der Erprobung durch die Landesverbände in den kommenden Monaten – werden auch unsere Mitglieder über ihren jeweiligen Landesverband unmittelbar auf das KIZ zugreifen können.

 

Mit anderen Worten: Die Kompetenzzentren sind Ausdruck des Willens quer durch den ZVK, Zukunft zu gestalten, nicht Spielball zu sein zwischen den Interessen der Ärzte und der Krankenkassen, zwischen Regierung und Opposition. Weil wir daran glauben, dass wir vor diesem Hintergrund selbstbewusst in die Zukunft schauen können, haben wir den Kostenbeitrag der Mitglieder, der (allein) für die Kompetenzzentren notwendig ist, „Zukunfts-Euro“ genannt. Ein Euro pro Monat und Mitglied dürfen die Kompetenzzentren kosten, nicht mehr und nicht weniger. Abgerechnet wird centgenau über einen eigenen Haushaltsplan, eine eigene Buchhaltung und natürlich ein eigenes Bankkonto. Dass dies so sein soll, hat der Verbandstag des ZVK einstimmig beschlossen. Jetzt geht es nicht nur darum, die Arbeit der Kompetenzzentren erfolgreich voranzutreiben: Ebenso wichtig ist es, dass der Gedanke des Zukunfts-Euros, der für diese neue Struktur entsteht, unsere Mitglieder vor Ort auch erreicht. Sie sollen und müssen wissen, wofür der ZVK ihr Geld ausgibt.

 

Im Herbst 2013 wird der übernächste Bundestag gewählt. Dann werden wir Bilanz ziehen können – auch über die Arbeit des ZVK in der kommenden Legislaturperiode

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