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Gesetzesänderung macht primärqualifizierende Studiengänge in Modellversuchen möglich

Das bedeutet, dass ein Studium der Physiotherapie an einer Fachhochschule oder Universität zukünftig auch zur Berufszulassung als Physiotherapeut führen kann. Bisher setzte die Anerkennung der Berufsbezeichnung immer die Ausbildung an einer physiotherapeutischen Fachschule voraus.

Die Initiative zu dieser Gesetzesänderung ist von den Ländern ausgegangen und auf dem Weg durch die parlamentarischen Beratungen nur geringfügig geändert worden. Somit kann nun die akademische Weiterentwicklung der Berufe der Physiotherapeuten, Hebammen, Logopäden, und Ergotherapeuten erprobt werden.

Wichtig ist, dass die praktische Ausbildung in vollem Umfang erhalten bleibt. Der fachpraktische und theoretische Unterricht jedoch kann im Rahmen der akademischen Ausbildung neu gestaltet werden, soweit das Ausbildungsziel dadurch nicht gefährdet wird.


Die Modellvorhaben sind zeitlich begrenzt und es ist eine Evaluation vorgesehen, für die das Bundesministerium für Gesundheit die Richtlinien vorgibt. Somit ist gewährleistet, dass im Rahmen der Gesetzesänderungen eine sachgerechte Erprobung akademischer Ausbildungsstrukturen in den therapeutischen Gesundheitsberufen und dem Hebammenberuf erfolgt...

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