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Bundesverwaltungsgericht soll am 26.08.2009 über Teilheilpraktikererlaubnis entscheiden


Das Bundesverwaltungsgericht hat angekündigt, am morgigen Mittwoch, den 26.08.2009 um 11 Uhr das Urteil zum Thema Heilpraktikererlaubnis und Physiotherapie zu verkünden.


Eine beachtlich schnelle Bearbeitungszeit!

Sobald uns hier die wesentlichen Informationen vorliegen, werden wir berichten. Auch hier wieder nach dem altem ZVK-Nordverbund Prinzip „Gründlichkeit vor Schnelligkeit“. Unsere Verbandsjuristen aus Hamburg sind aber nicht gerade optimistisch. Eine heute durchgeführte Anfrage wurde zusammengefasst wie folgt beantwortet:

„Wer so schnell entscheidet, wird wahrscheinlich den schlanken Weg gehen und einfach „feststellen“, dass die Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz nicht teilbar sei“, so RA Heino T. Schumacher.

Hoffen wir alle zusammen, dass er diesmal falsch liegt und wir alle zusammen klare Entscheidungen des höchsten deutschen Verwaltungsgerichtes zum Thema bekommen.

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