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Prüfpflicht bei Rezepten?

 

Das höchste deutsche Sozialgericht hat gestern im Rahmen einer Feststellungsklage geurteilt, dass es eine grundsätzliche Prüfpflicht von Therapeuten bei der Annahme von Rezepten gäbe. Diese Aussage hat schon jetzt dafür gesorgt, dass in Therapeutenkreisen wie auch in einschlägigen Internetforen der Untergang der gesamten Branche verkündet wird.

 

Gerade in diesem Verfahren muss jedoch zwingend zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abgewartet werden. Denn bisher hat das Gericht das – für die AOK Baden-Württemberg tatsächlich positive – Urteil nur mündlich begründet. Erst wenn die Urteilsgründe in schriftlicher Form vorliegen, kann die inhaltliche Auseinandersetzung mit diesem Urteil jenseits aller Spekulationen erfolgen.

 

Wir werden hier selbstverständlich umgehend berichten, sobald die Urteilsgründe vorliegen. Bis dahin raten wir von übereilten Kurzschlussreaktionen ab.

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