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Heilmittelregressandrohungen in Hamburg

Hamburger Ärzte erhalten derzeit Post von der Gemeinsamen Prüfstelle der Ärzte und Krankenkassen in Hamburg. In diesen Anschreiben geht es noch nicht um Regresse selbst, sondern um eine gesetzlich vorgesehene Vorabprüfung. Diese Vorabprüfung und das gesamte Regressprüfungsverfahren sind gesetzlich geregelt und werden in Hamburg durch die Prüfvereinbarung ergänzt.
von Gabi Ites am 21-Oct-09 17:21
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