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DKG zu den Änderungsanträgen zum Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG)
„Das als Hilfsprogramm für die Krankenhäuser gestartete
Gesetzgebungsverfahren zum Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG)
droht in ein Krankenhausbelastungsgesetz umzukippen. Das
Bundesgesundheitsministerium hat den Koalitionsfraktionen
Änderungsanträge zugeleitet, die als krankenhausfeindlich bezeichnet
werden müssen.
- Die bisher vorgesehenen finanziellen Hilfen
von insgesamt nur 1,35 Mrd. € mit denen allerdings nur 50 Prozent der
Tarifsteigerungen in den Krankenhäusern finanziert werden können,
sollen nun gleich wieder zu über 500 Mio. € länderspezifisch gekürzt
werden. Für NRW würde dies eine „Null-Tarifhilfe“ bedeuten. Massive
Kürzungen müssten die Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg und Berlin
hinnehmen. Das Versprechen zur Tarifhilfe wäre gebrochen, würden die
Änderungsanträge des BMG angenommen.
- Das
Gesetzgebungsverfahren zum ordnungspolitischen Rahmen droht in
Budgetierung zu enden, die hochwertige medizinische und pflegerische
Arbeit in den Kliniken bestraft. Denn zusätzliche Leistungen, die
einzelne Häuser erbringen, sollen zu verschärften Kürzungen zu Lasten
aller Häuser führen. Zudem soll ein bislang nicht vorgesehenes
Landesausgabenbudget für Krankenhausausgaben eingeführt werden. Damit
würden alle Grundsätze und Versprechungen zur Modernisierung des
Vergütungssystems in ihr Gegenteil verkehrt.
- Die seit Jahren
erkannten Unterdeckungen in den Vergütungen für die Leistungen, die im
Rahmen von Ambulanzen im Auftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen
(Ermächtigungsambulanzen) in spezialisierten Krankenhäusern erbracht
werden, sollen durch Kürzungen der Fallpauschalpreise zu Lasten aller
Krankenhäuser aufgestockt werden. Hier findet eine zweifache
Kollektivhaftung statt: Alle Krankenhäuser sollen den Differenzbetrag
aufbringen, der im System der niedergelassenen Vergütung – bzw. von den
Krankenkassen – zu erbringen wäre.
- Als gäbe es nicht bereits
heute ein Übermaß an Überprüfungsbelastungen der Krankenhäuser durch
die Medizinischen Dienste sehen die Änderungsanträge weitere
Verschärfungen zu Lasten der Krankenhäuser vor.
- Die
Krankenhäuser sollen bei den Mitgliedern der gesetzlichen
Krankenkassen, die sich weigern, die vorgeschriebene Zuzahlung bei der
stationären Behandlung zu übernehmen, die Gelder eintreiben. Soweit
dieses nicht gelingt, sollen sich die Kliniken diese Ausfälle auf die
Vergütungen anrechnen lassen. Dieses Abwälzen des Risikos der
Krankenkassen auf die Krankenhäuser ist im Krankenversicherungssystem
einmalig und würde zudem den Aufbau einer gigantischen
Inkassomaschinerie erfordern.
Die Änderungsanträge, die das
BMG vorlegt, stellen eine Missachtung der problematischen und hoch
belasteten Lage der Krankenhäuser und ihrer 1 Mio. Beschäftigten dar.
Sie sind ein Verstoß gegen die Vereinbarungen mit den Bundesländern,
auf deren Grundlage (Eckpunkte) das Gesetzgebungsverfahren gestartet
wurde, um den Krankenhäusern angesichts einer Kostenlücke von 6,7 Mrd.
€ zu helfen.
Die Krankenhäuser Deutschlands appellieren an die Koalitionsfraktionen, diese Änderungen kategorisch abzulehnen.“






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