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Kick-back Zahlungen – geht das?

Selbstverständlich ist diese Meldung völlig überflüssig! Denn wir wissen, dass es im gesamten Bereich des Nordverbundes nicht eine Physiotherapiepraxis gibt, die an verordnende Ärzte Rückvergütungen für Verordnungsumsätze zahlt.

Trotzdem weisen wir darauf hin, dass Ärzte,  die sich auf diese „schmutzige“ Geschäft einlassen oder es einfordern, sich nicht nur standeswidrig verhalten, sondern sogar strafbar machen. Denn immer mehr Strafgerichte gehen dazu über, im strafrechtlichen Sinne den Arzt als „Vertreter“ der KK zu sehen und ihn strafrechtlich zu verpflichten, sämtliche Rückvergütungen von welchem Leistungserbringer auch immer,  an die Krankenkasse weiter zu leiten. Tut er dies nicht, soll er sich einer Unterschlagung bzw. Veruntreuung im strafrechtlichen Sinne schuldig machen. Eine Entwicklung, die der Nordverbund nur begrüßt.

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