Sie sind hier : Home » Infos / News » Krankenkassen » Forderung nach mehr Geld wird konkret
Kassen in Niedersachsen kommen unter Druck
Seit 2002 versuchen die Krankenkassen in Niedersachsen viele Praxisinhaber massiv einzuschüchtern. Teilweise mit Erfolg.
Hintergrund sind rahmenvertragliche Regelungen, die den Kassen in Niedersachsen die Möglichkeit einräumen, Praxen jederzeit vor Ort zu überprüfen.
Auch wenn andere Verbände derartigen Regelungen in der Vergangenheit akzeptierten, sah der ZVK Niedersachsen (ZVK Nordverbund) in solchen Regelungen zu große Gefahren für die Leistungserbringer. Insbesondere, da es in Niedersachsen in den letzten Jahren massive Vorstöße der Kassen gab, diese rahmenvertraglichen Regelungen auch tatsächlich auszunutzen.
Zur Erinnerung:
Gemäß §21 des Rahmenvertrages dürfen die Kassen die „Wirtschaftlichkeit“ der Leistungsabgabe überprüfen. Diese wurde in §20 des Rahmenvertrages definiert und geht sehr weit.
Auszüge aus § 20 Abs. 2 Rahmenvertrag:
„Kriterien einer wirtschaftlichen Leistungserbringung sind insbesondere:
a) Abstimmung der Ergebnisse der therapeutischen Befunderhebung mit der
ärztlichen Therapiezieldefinition unter Berücksichtigung des verordneten
Heilmittels
b) Anwendung des verordneten Heilmittels gemäß der Leistungsbeschreibung (vgl. § 6)
c) Inhalt und Umfang der Zusammenarbeit mit dem Vertragsarzt (vgl. §§ 16, 17, 18)
d) Fristgerechter Behandlungsbeginn
e) Regelbehandlungszeit je Therapieeinheit
f) Behandlungsdauer bis zur Erreichung des Therapieziels
g) Behandlungsfrequenz
h) Status/Zustand und Kooperation des Patienten.
Gemäß §21 in Verbindung mit § 25 des Rahmenvertrages kann dies alles auch in der Praxis vor Ort überprüft werden.
Und es kommt noch schlimmer!
Gemäß §26 RV sollen sogar Vertragsstrafen bis zu € 50.000 verhängt werden können, wenn der Leistungserbringer gegen den Rahmenvertrag verstößt.
Das alles zusammen war und ist dem ZVK–Nordverbund eine Nummer zu viel Kassenmacht.
Deshalb streiten wir seit Jahren mit den Kassen. Unsere Mitglieder sind kein Freiwild.
Das sind die Gründe für die Ablehnungen der Rahmenverträge in Niedersachsen. Ohne Anerkennung der Rahmenverträge gibt es aber keine Gebührenerhöhungen, seitens der Kassen.
Jetzt hat der Gesetzgeber reagiert und den § 125 SGB V geändert. Nunmehr können durch neutrale Schiedsämter die Vergütungen für physiotherapeutische Leistungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen festgelegt werden.
Einstimmig hat die Mitgliederversammlung des ZVK Niedersachsen im Mai 2009 beschlossen, dass wir nunmehr die Verhandlungen mit den Kassen als gescheitert erklären und in das Schiedsamtsverfahren eintreten.
Das Ziel ist klar:
- wir wollen einen großen Schluck aus der Pulle
- wir wollen deutlich höhere Preise für unsere Leistungen und
- wir wollen rechtsstattliche Rahmenverträge!
Wir gehen davon aus, dass im Herbst 2009 erste Ergebnisse aus dem Schiedsverfahren vorliegen werden.




zum Seitenanfang springen