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Bundesverwaltungsgericht hat entschieden

Auf Nachfrage hat das Bundesverwaltungsgericht mitgeteilt, dass es

  1. von der Teilbarkeit der Heilpraktikererlaubnis ausgehe und
  2. Physiotherapeuten eine entsprechende Prüfung ablegen müssten.


Diese Entscheidung ist nach unserer ersten und vorläufigen Bewertung eine Rolle rückwärts zu anderen positiven Urteilen in der jüngeren Vergangenheit.

Mehr kann erst nach Vorlage der Urteilebegründung berichtet werden.

Es ist schade, dass das höchste deutsche Verwaltungsgericht nicht den positiven Ansatz des VGH Mannheim gewählt hat.

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