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Nordverbund kündigt Schiedsverfahren an

Bekanntlich wurde die Vorschrift des § 125 SGB V geändert und eröffnet nunmehr die juristische und auch die politische Option, die „Angemessenheit“ der Preise im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung insgesamt überprüfen zu lassen.


Der ZVK –Nordverbund hat nunmehr für das Bundesland Niedersachsen gegenüber den Primärkassen das „ Scheitern“ der Verhandlungen erklärt und gleichzeitig die Einleitung eines Schiedsverfahrens beantragt.


Das Ziel ist klar:


Im Verhandlungswege waren marktgerechte und/oder angemessene Preise für unsere Mitglieder nicht zu erreichen.


Dies scheiterte bisher an der Oligopolstellung der Krankenkassen und ihrer ausgesprochenen Verweigerungshaltung.


Der Gesetzgeber konnte davon überzeugt werden, dass hier Instrumente geschaffen werden müssen, die die Kassen notfalls zwingen „bessere“ Preise zu akzeptieren.


Deshalb hat  der Gesetzgeber nunmehr für den Bereich der nichtärztlichen Leistungserbringer im Rahmen des § 125 SGB V ein Schiedsverfahren vorgesehen.

 
Nicht „Kassenvertreter“ entscheiden über die Preise, sondern notfalls ein unabhängiges „Schiedsgericht".


Es wurde noch kein Schiedsverfahren nach der neuen Gesetzeslage in Deutschland bis zu Ende durchgeführt, da in den wenigen Fällen in denen ein Verfahren eingeleitet wurde, dann doch Vertragslösungen gefunden wurden.

 
Dies alles ist nicht ohne Risiko und die Ergebnisse sind auch nicht vorprogrammiert, denn die Schiedsgerichte sind unabhängig.

 
Das Ziel ist klar definiert:

 

  • Deutlich höhere Leistungsentgelte für physiotherapeutische Arbeit.
  • Preise, die der Ausbildung und der Qualifikation unseres Berufes entsprechen und nicht Preise, die in den neunziger Jahren politisch eingefroren wurden.

 
Es wird spannend und es wird arbeitsintensiv, aber wir sind hier gut aufgestellt.

 
Wir haben uns in das Thema „Schiedsverfahren“ fachlich und politisch sehr gut eingearbeitet und sind optimistisch, alle denkbaren Argumente und Fakten in den letzten Monaten gesammelt und aufgearbeitet zu haben und wir werden deshalb dem Schiedsamt vortragen können, welche Preise aus unserer Sicht die „angemessenen“ Preise für unsere Leistungen sind.

 
Deshalb sind wir auch sehr optimistisch in den nächsten Monaten die Verweigerungsfront der Kassen zu „knacken“. 


Zuerst in Niedersachsen und dann im Rest von Norddeutschland.


Wir bitten um Verständnis, dass wir ausführlichere Informationen nicht veröffentlichen, denn auch dies gehört zur professionellen Interessenvertretung:

Man Infomiert die „Gegenseite“ nicht über Gebühr über seine Argumente .

 

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