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Heilmittelrichtgrößen Hamburg
Heilmittelrichtgrößen 2011
Hamburg
Heilmittelrichtgrößen und Heilmittelausgabenvolumen sind in Hamburg deutlich gestiegen - Gefahr des Regresses für Hamburger Ärzte deutlich gesunken
Nachdem in 2009 keine Anpassung der Heilmittelrichtgrößen und des Heilmittelausgabenvolumens erfolgt ist, haben sich die Krankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigung nun auf höhere Richtgrößen und ein höheres Heilmittelvolumen geeinigt. Das Heilmittelausgabenvolumen für 2011 wächst auf 99 Millionen Euro, das ist ein Wachstum von 39 Prozent gegenüber 2008. Die tatsächlichen Ausgaben im Jahr 2009 lagen bei 91 Millionen Euro. Allerdings sind die Ausgaben für Physiotherapie in Hamburg im dritten Quartal bereits um 23 % im Vergleich zum Vorjahr gestiegen, sodass sicher von einem Ausschöpfen des neuen Heilmittelvolumens ausgegangen werden muss.
Die festgelegten Richtgrößen sind sehr deutlich gewachsen: Kinderärzte (+263 Prozent) sind die Spitzenreiter, Internisten legen noch dreistellig zu (bis zu +104 Prozent), Allgemeinmediziner (+48 Prozent/+95 Prozent) bekommen mehr Verordnungssicherheit. Orthopäden sind mit einem Zuwachs von nur knapp über 20 Prozent die Schlusslichter der Fachgruppen mit Heilmittelrichtgrößen.
Die festgelegten Richtgrößen für die einzelnen Facharztgruppen sind deutlich angehoben worden:
(Vorbehaltlich des laufenden Unterschriftsverfahrens)
· Für Kinderärzte um 263 %
· Für hausärztliche Internisten um 98 % bei Männern und Frauen und bei den Rentnern um 104 %.
· Bei den Allgemeinmedizinern um 49 % bei Männern und Frauen und bei den Rentnern um 95 %.
· Bei den Orthopäden haben um 21 % bei Männern und Frauen und bei den Rentnern um 24 %.
Das verspricht für das laufende Jahr wesentlich weniger Regresse.
So wird es wieder für alle Beteiligten möglich sein, im Sinne der Patienten die notwendige Therapie zu verordnen. Die vielen erfolgreich abgewehrten Regresse gegen Hamburger Ärzte mögen der Grund gewesen sein, nun Richtgrößen zu vereinbaren, die den tatsächlich notwendigen Verordnungsvolumina entspricht.
Die in der Prüfungsvereinbarung festgelegten Vorab- Praxisbesonderheiten sind lang und ermöglichen den Ärzten durch besondere Abrechnungsziffern ein einfaches Verfahren zur Anerkennung der Praxisbesonderheiten. Diese können auch Ärzte, die nach Durchschnittsgrößen und nicht nach Richtgrößen überprüft werden geltend machen.
Hinweis für Sie als Praxisinhaber:
Die Praxisbesonderheiten bei Heilmittelverordnungen hat die KV Hamburg in den neuen Prüfvereinbarungen hinterlegt. Dies könnte von den verordnenden Ärzten durchaus übersehen werden.
Sie als Praxisinhaber sollten diese Praxisbesonderheiten kennen und Ihre Ärzte darauf aufmerksam machen!
Hier können Sie die Praxisbesonderheiten der KV Hamburg herunterladen:
Praxisbesonderheiten KV Hamburg






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