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Niedergelassene Ärzte protestieren in Bremen

Die Anträge der Kliniken umfassen nach Angaben der Berufsverbände auch die Versorgung häufiger Krankheiten wie Herzschwäche, Anfallsleiden und Krebserkrankungen. Dies stelle eine wirtschaftliche Bedrohung für die niedergelassenen Ärzte Bremens dar, die diese Krankheiten bisher auf qualitativ hohem Niveau behandelt haben. Der Paragraf 116b des Fünften Sozialgesetzbuches sieht eine Öffnung von Kliniken für die ambulante Versorgung ohnehin nur für seltene Erkrankungen und Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen vor. Die Bremer Verbände wehren sich gegen eine Sanierung der Krankenhäuser auf Kosten der Vertragsärzte. Die ambulante Versorgung muss weiterhin hauptsächlich in den Händen der Niedergelassenen bleiben, fordern sie. 

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