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Rechtliches
GEZ für Praxis-PC *Update*
geschrieben am 10.08.2010, 15:55.
Seit Januar 2007 sollen internetfähige Computer als „neuartige Rundfunkempfangsgeräte" der Rundfunkgebührenpflicht unterliegen. Da heute nahezu jeder PC internetfähig ist, hat eigentlich jeder Praxisinhaber die monatliche Gebühr in Höhe von 5,52 Euro zu entrichten. Das sehen diverse Verwaltungsgerichte inzwischen anders und verneinen die Gebührenpflicht. Sie finden hier eine Rechtsprechungsübersicht
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Abrechnungen mit den Krankenkassen
geschrieben am 29.06.2010, 17:20.
Unsere Verbandsanwälte des ZVK Nordverbundes sind wirklich keine Spaßbremsen. Wenn die mal laut und deutlich sagen „Das geht nicht!“, hören der Vorstand und die Gremien genau hin und unsere Mitglieder sollten dies auch.
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