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Über den ZVK - Nordverbund - Verbandsprofil
Wie sind die Verbände organisiert?
- Mitglieder
- Vorstand
- Geschäftsführung
- Geschäftsstellen
- Nordverbund
- Besonderheiten Hamburg / Schleswig-Holstein
- Besonderheiten Niedersachen
Die Mitglieder
Die drei Landesverbände sind basisdemokratisch organisiert. Die Mitgliederversammlung ist das höchste Beschlussgremium der Verbände.
An der Mitgliederversammlung, die mindestens einmal jährlich stattfindet, können alle Mitglieder teilnehmen. Dort haben sie die Möglichkeit, Vorschläge zu unterbreiten, Anträge zu stellen und sämtliche Funktionäre zu wählen. Ausserdem legen die Vorstände auf den Mitgliederversammlungen politische und ökonomische Rechenschaft ab. Auf diesen Mitgliederversammlungen werden auch die jeweiligen Vorstände (allesamt Physiotherapeuten) jeweils für drei Jahre gewählt.
Wie Sie sehen, kann jedes Mitglied unmmittelbar Einfluss auf die Politik seines Landesverbandes nehmen.
Der Vorstand
Die drei Vorstände (jeweils drei in Bremen und Niedersachsen, vier in Hamburg/Schleswig-Holstein) werden jeweils für drei Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt.
Wenn man die Mitgliederversammlung als Parlament versteht, sind die Vorstände die gewählte Regierung. Der Vorstand vertritt den Verband nach aussen. Er übt die laufende Geschäftsführung aus. Er ist letztendlich für alle Aktivitäten des Verbandes verantwortlich. Die Vorstandsmitglieder haften mit ihrem persönlichen Vermögen für diejenigen Schulden des Verbandes, die durch rechtswidrige Geschäftsführung entstanden sind (dies ist allerdings in den mehr als 50 Jahren des Bestehens der drei Landesverbänden nie vorgekommen).
Die Geschäftsführung
Die Landesverbände Hamburg/ Schleswig-Holstein und Niedersachsen werden in ihrer Arbeit unterstützt von freiberuflich tätigen Geschäftsführern: eine Betriebswirtin und ein Rechtsanwalt. Ihnen obliegen die laufende Geschäftsführung, die Administration und insbesondere die laufende Mitgliederberatung und -betreuung. Sie werden in ihrer Arbeit von den Mitarbeiter/innen der Geschäftsstellen unterstützt. Bremen delegiert diese Aufgaben an die Geschäftsstellenleitung.
Die Geschäftsstellen
Die Geschäftsstellen sind die Dienstleistungszentren der Landesverbände. Sie sind der direkte Ansprechpartner der Mitglieder. Dort wird die gesamte Administration der Landesverbände organisiert und durchgeführt. Die Geschäftsstellen sind auch für die gesamte Mitgliederverwaltung zuständig.
Der Nordverbund
Die drei Landesverbände Bremen, Niedersachsen und Hamburg/Schleswig-Holstein stehen in enger Kooperation. Die Vorstände tagen regelmäßig gemeinsam. Alle drei Landesverbände werden in Zukunft sämtliche Aktivitäten bündeln, um die Interessen ihrer Mitglieder noch stärker vertreten zu können.
1) Besonderheiten Hamburg/Schleswig-Holstein:
Die Vollversammlung
Im Landesverband Hamburg/Schleswig-Holstein gibt es als basisdemokratische Versammlungen nicht nur die Mitgliederversammlung, sondern die Vollversammlung der Angestellten und die Vollversammlung der Freiberufler.
Dort werden, jeweils orientiert an den täglichen Anforderungen des Berufes, die spezifischen Belange der Physiotherapeuten diskutiert und gegenüber dem Vorstand vertreten.
Auf beiden Versammlungen werden die jeweils aus sieben Physiotherapeuten bestehenden Ausschüsse der Angestellten und der Freiberufler für je drei Jahre gewählt. Diese Ausschüsse tagen ca. alle vier Wochen. Hier werden sämtliche aktuellen politischen Themen behandelt. Es werden Vorschläge für die Arbeit des Verbandes formuliert. Die Ausschüsse selbst wählen einen Sprecher bzw. eine Sprecherin.
Der Gesamtvorstand
Der Gesamtvorstand ("Aufsichtsrat") überwacht die laufende Arbeit des Vorstandes. Er legt den Haushaltsplan des Landesverbandes fest. Sämtliche Beschlüsse des Vorstandes von grundsätzlicher Bedeutung sind dem Gesamtvorstand vorab zur Genehmigung vorzulegen. Der Gesamtvorstand besteht insgesamt aus elf Mitgliedern. Diese sind: die Mitglieder des Vorstandes, fünf von der Mitgliederversammlung gewählte Einzelmitglieder, und die beiden Sprecher des Angestellten- bzw. des Freiberuflerausschusses.
2) Besonderheiten Niedersachsen
Der Landesverband Niedersachsen ist aufgeteilt in elf Regionalgruppen. Die Regionalgruppen wählen ihre Sprecher/innen und Stellvertreter/innen. Die Regionalgruppensprecher/innen und deren Stellvertreter/innen bilden den Beirat, der beratende Funktion gegenüber dem Vorstand hat.
Satzungen der Landesverbände
Die Satzungen der aller Landesverbände finden Sie hier [weiter...]




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